Der weite Weg zur Stiftungsgründung ...
Bereits im März 2000 beschloss der Kreistag, einen Anteil der Erlöse aus dem Verkauf der Geschäftsanteile an der Elektrizitätswerke Wesertal GmbH in eine Stiftung einzubringen. Die laufenden Erträge sollten dazu bestimmt sein, dauerhaft für die Aufgaben des Kreises Lippe in den Bereichen Jugend und Soziales, Kultur, Sport und Umwelt genutzt zu werden. Schon zu diesem Zeitpunkt war man der Auffassung, mit Hilfe einer solchen Stiftung die Sicherung und einen möglichen Ausbau von Arbeitsplätzen in der Region fördern zu können, um so zum einen Soziallasten zu vermeiden und zum anderen die Steuereinnahmen der Kommunen zu sichern.
Im Juni 2000 hatten sich die Planungen soweit konkretisiert, dass bereits erste Überlegungen für die gesellschaftsrechtliche Konstruktion zum Umgang mit dem Stiftungsvermögen vorgestellt werden konnten. Um die Bereiche Bildung, Wissenschaft, Kultur und Innovationsförderung zu unterstützen, sollte die Stiftung auf der Grundlage der Stiftungszwecke eine Förderung konkreter Einzelprojekte übernehmen. Auch die lippische Wirtschaft sollte sich finanziell beteteiligen und Sitz und Stimme in den Gremien erhalten, die über die Mittelverwendung entscheiden. Das Kapital selbst sollte erhaltend angelegt und die Kapitalzuwächse nach Maßgabe des Finanzbedarfs ausgeschüttet werden.
Weitere Überlegungen führten im September 2000 dazu, eine Summe von 40 Millionen DM in die zu gründende Struktur-Stiftung für Lippe einzubringen, die seit dem unter dem Motto „Wir Lipper gemeinsam im 21. Jahrhundert“ steht. Erste Überlegungen zur Organisation mündeten in einem Stiftungsrat und der Geschäftsführung. Von den 40 Millionen DM wurde der neuen Stiftung vom Kreis Lippe ein Betrag von 25 Millionen DM als langfristiges Darlehen in Form von Spezialfondsanteilen gewährt und 15 Millionen DM als „Startkapital“ zur Verfügung gestellt. Dabei sind direkte Zustiftungen durch Unternehmen und private Dritte jederzeit möglich.
In der Sitzung des Kreistages vom November 2000 wurde dann grundsätzlich entschieden, eine Stiftung des privaten Rechts zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Wissenschaft und Forschung sowie der Kultur in Lippe zu errichten. Ein erster Satzungsentwurf wurde diskutiert und bis auf wenige Einzelheiten von der Politik zustimmend zur Kenntnis genommen. In der Kreistagssitzung vom 18.12 2000 konnte dann letztlich unter dem Titel „Stiftung Standortsicherung“ die Endfassung der Stiftungssatzung beschlossen werden.
Satzung und Stiftungsgeschäft wurden anschließend der Bezirksregierung zur Genehmigung zugeleitet. Neben den Regelungen des Stiftungsgesetzes war insbesondere die Regelung des § 100 Abs 3 GO NRW von Bedeutung, wonach eine Gemeinde Vermögen nur dann in einer Stiftung einbringen kann, wenn der mit der Stiftung verfolgte Zweck nicht auf andere Weise erreicht werden kann. Nach intensiven Beratungen konnte in der Folge mit der Kommunalaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen Einigkeit erzielt und die Satzung sowie das Stiftungsgeschäft genehmigt werden. Dabei wurde abweichend festgelegt, dass der Kreis zunächst 5 Millionen DM als Kapitalstock zur Verfügung stellt und weitere 10 Millionen DM für einen Zeitraum von 5 Jahren für Zustiftungen bereithält. Erfolgt also eine Zustiftung an die Stiftung Standortsicherung, stiftet der Kreis Lippe den gleichen Betrag noch einmal dazu.
Am 19. Juli 2001 erfolgte schließlich die Genehmigung der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe.
