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Förderhinweise

Neben den Schwerpunkten und den Grundsätzen der Stiftungsarbeit sind folgende Hinweise für die Vergabe von Fördermitteln relevant.

§ 1 Negativliste

Um Antragstellern von vornherein eine aussichtslose Antragstellung zu ersparen, sind im folgenden typische Anliegen, Bereiche und Institutionen beispielhaft, aber nicht vollständig aufgeführt, die von einer Förderung ausgeschlossen sind:

>> alle Vorhaben, die nicht den Schwerpunkten der gemeinnützigen Projektarbeit der Stiftung entsprechen,
>> Bereitstellung oder Aufstockung von Institutsetats ohne Bezug zu einer Fördermaßnahme der Stiftung oder Schließung von Etatlücken,
>> Anträge auf Kostenübernahme für die Teilnahme an Kongressen und Tagungen,
>> Übersetzungsarbeiten ohne Bezug zu einer Fördermaßnahme der Stiftung,
>> Erwerb, Vervollständigung oder Unterhaltung von Sammlungen aller Art.

§ 2 Antragstellung

1. Anträge können nur schriftlich gestellt werden. Das Antragsverfahren ist formlos.

2. Ein Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:

>> Eindeutiges Projekt-Thema in der Überschrift
Das Projekt-Thema sollte eine konkrete fachliche Zuordnung ermöglichen und durch maximal zwei Untertitel ausführlicher beschrieben sein.

>> Prägnante Kurzdarstellung des Vorhabens
Hier geht es um eine überblicksartige Zusammenfassung der wichtigsten Punkte: die Skizzierung des Problembereichs und die bestehenden Notwendigkeiten und Lösungsvorschläge. Insbesondere dieser Abschnitt sollte beim Leser Neugier und Interesse zum Weiterlesen erwecken.

>> Projektbeschreibung im Detail
In der Projektbeschreibung sind Gegenstand und Inhalt des Projektes umfassend darzustellen. Beachten Sie dabei: Es kommt darauf an, nur die wichtigsten Kriterien kurz, prägnant und inhaltlich gegliedert aufzuführen. Abhandlungen, die dem Umfang einer Broschüre oder gar eines Buches nahe kommen, können selten berücksichtigt werden. Wichtig ist auch die Begründung der besonderen Förderungswürdigkeit des Projektes. Weitere zu behandelnde Aspekte sind: eigene Vorarbeiten, Erfahrungen, Referenzprojekte.

>> Methodik, Mittel
An dieser Stelle sollte der individuelle Lösungsansatz und die Begründung der speziellen Vorgehensweise (Aufbau und Ablauf des Projektes) mit Blick auf das gewünschte Resultat beschrieben werden.

>> Zielsetzung, Zielgruppe
Weiterer wichtiger Bestandteil ist die Beschreibung der Zielsetzung und der Zielgruppe des Projekts. Hierbei sollte der gemeinnützige und vielleicht auch zukunftsweisende Modell-Charakter, der Innovationsgehalt und die Übertragbarkeit eines Projekts deutlich herausgestellt sein. In diesem Zusammenhang wird die voraussichtliche Aussicht auf Erfolg eines Vorhabens wichtig, die durch die Angabe der voraussichtlichen Ergebnisse und Wirkungen des Projekts verdeutlicht werden kann. Die Projektergebnisse sind u.a. mit Hinblick auf die Beantwortung folgender Fragen darzustellen: Welcher Nutzen ist (z.B. für die Zielgruppe) zu erwarten? Führt das Projekt zu materiellen Ergebnissen (Tagungsdokumentation, Ausstellung, Publikation, CD-ROM usw.)? Welche Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit planen Sie? Anhand welcher Maßstäbe und Kriterien beurteilen Sie den Erfolg des Projektes?

>> Kosten- und Finanzierungsplan
Unerlässlich ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, der sowohl die voraussichtlichen Einnahmen, auch die Einnahmen von Dritten (durch andere Förderer), als auch die in Einzelposten aufgeschlüsselten Ausgaben, die Eigenbeteiligung und letztendlich den Zuschussbedarf eindeutig angibt. Bei auf Dauer angelegten Projekten sind an dieser Stelle auch Angaben über die geplante Folgefinanzierung zu machen (Anschlussperspektive).

>> Zeitplan
Als Ergänzung zum Kosten- und Finanzierungsplan sollte die Projektdauer und gewünschte Förderungsweise angegeben werden. Geht es um eine kurzfristige und sofortige, mittelfristige oder langfristige Förderung? Diese Frage kann nur die genaue Kalkulation des zeitlichen Rahmens für die Abwicklung des Projekts beantworten. Definieren Sie Meilensteine im Projektverlauf. Bitte geben Sie auch an, bis wann Sie eine Entscheidung benötigen.

>> Angaben zum Antragsteller und zum verantwortlichen Projektbetreuer
Weiter ist die Angabe des verantwortlichen Projektbetreuers mit Namen, Beruf/Funktion, Adresse, Telefon-, Faxverbindung, E-Mail-Adresse für die eventuelle Kontaktaufnahme wichtig. Hierbei ist es ratsam, die Institution umfassend mit Angaben über Namen, Sitz, Gründungsjahr, Aufgaben und Ziele, Grundfinanzierung, Internetadresse usw. vorzustellen.
Die antragstellende Körperschaft muss im Antrag ihre Steuerbegünstigung durch eine Kopie der Gemeinnützigkeitsbescheinigung nachweisen.

>> Anhang
Hier können alle weiteren erläuternden Unterlagen, z.B. Gutachten, Stellungnahmen, Genehmigungen eingefügt werden.

3. Der Antrag ist als Hardcopy und als Datei einzureichen.

§ 3 Bewilligungsverfahren

1. Die Stiftung prüft die inhaltliche Vereinbarkeit des Antrages mit ihren Stiftungszwecken sowie den von ihr gesetzten Schwerpunkten. Weiterhin wird die Machbarkeit und Durchführbarkeit des beantragten Projektes u.a. hinsichtlich organisatorischer und finanzieller Gesichtspunkte geprüft.
2. Die Stiftung behält sich vor, Projekt- und Förderanträge durch externe Fachleute begutachten zu lassen.
3.

Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Anspruch. Die Stiftung ist bemüht, in angemessener Zeit über die Projektanträge zu entscheiden und den Antragsteller zu informieren. Anträge können in der Regel zweimal pro Jahr eingereicht werden. Der Einsendeschluss ist jeweils vier Wochen vor der nächsten Stiftungsratssitzung (Termine siehe "Aktuelles-Termine"). Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel liegt beim Stiftungsrat. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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