Im folgenden sind mögliche Schritte zur Annäherung zwischen Stiftung und Antragsteller in drei Schritten praxisorientiert dargestellt:
Erster Schritt: Das Konzept Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Stiftungen ist zunächst die intensive eigene Vorbereitung in Form einer klaren Definition und Dokumentation eines Vorhabens. Dazu gehören Zeitrahmen und Finanzierungspläne ebenso wie Personalaufwand und Machbarkeitsbelege. Erst im Anschluss einer definitiven Projekt-Konzeption sollte die Frage nach einem passenden Ansprechpartner aus dem Bereich des Stiftungswesens gestellt werden.
Zweiter Schritt: Die Suche nach dem Stiftungspartner Nach Abschluss der konzeptionellen Ausarbeitung eines Projekts steht in erster Linie die Recherche nach passenden Stiftungen. Um sich zunächst einen Überblick über mögliche Ansprechpartner zu verschaffen, empfiehlt sich ein Blick in das ”Verzeichnis der Deutschen Stiftungen” oder das "Stiftungsverzeichnis NRW". Folgende Fragen sollten dabei geklärt werden:
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Entsprechen die aktuellen Schwerpunkt-Aktivitäten der Stiftung dem geplanten Projektvorhaben? |
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Kann die Stiftung auf Antrag Dritter überhaupt fördern oder verwirklicht sie sich operativ? |
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Gibt es im Einzugsbereich der Stiftung regionale Beschränkungen oder fördert sie bundes-, europaweit oder international? |
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Ist die Stiftung mit ihren jährlichen Gesamtausgaben überhaupt in der Lage, das Projekt zu unterstützen? |
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Welche Antragsformalitäten müssen beachtet werden? |
Dritter Schritt: Der Förderantrag Die Bearbeitung wird wesentlich erleichtert, wenn der eingereichte Förderantrag alle notwendigen Informationen enthält. Einige wichtige Informationen zur Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe, die Ihnen auch Antworten auf die o.g. Fragen geben, finden Sie in den folgenden Punkten Förderbereiche, Grundsätze, Förderhinweise. |