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Antragshinweise

Die Informationen sollen helfen, für beide Seiten zu Beginn einer Projektpartnerschaft eine eindeutige gemeinsame Arbeitsgrundlage zu schaffen, die in der Folge ein gutes Fundament für die Projektdurchführung des Partners und für die Projektsteuerung der Stiftung darstellt. Anträge können in der Regel zweimal pro Jahr eingereicht werden. Der entscheidungsreife Antrag muss jeweils vier Wochen vor der nächsten Stiftungsratssitzung vorliegen (Termine siehe "Aktuelles-Termine"). Der Stiftungsrat entscheidet über die Vergabe der Fördermittel in der folgenden Sitzung.

allgemeine Infos

Welche Fragen sind vorab zu klären?

Förderbereiche

In welchen Bereichen ist die Stiftung Standortsicherung tätig?

Grundsätze

Welche Grundsätze verfolgt die Stiftung Standortsicherung bei der Mittelvergabe?

Förderhinweise

Welche Angaben sollte ein Antrag enthalten? Wie läuft das Bewilligungsverfahren ab?

Verwendungshinweise

Was ist bei der Verwendung der Fördermittel zu beachten?

Quick News

22.02.2010  aktueller Lippeimpuls-Newsletter

12.03.2010  3. zdi-Landeskongress des Innovationsministeriums NRW

18.02.2010  Autorenlesungen mit „Die drei ??? Kids“

12.02.2010  StimmLAGE. Wettbewerb zur musikalischen Basiserziehung startet.

08.02.2010  Werkstoffprüfer an der Hochschule OWL mit neuem Großgerät für die Oberflächenanalytik

02.02.2010  Stiftung Für Lippe fördert 10 Vorstellungen von „Der kleine Wassermann“

19.01.2010  Stiftung Standortsicherung übernimmt Verantwortung für die Umwelt