Die Informationen sollen helfen, für beide Seiten zu Beginn einer Projektpartnerschaft eine eindeutige gemeinsame Arbeitsgrundlage zu schaffen, die in der Folge ein gutes Fundament für die Projektdurchführung des Partners und für die Projektsteuerung der Stiftung darstellt. Anträge können in der Regel zweimal pro Jahr eingereicht werden. Der entscheidungsreife Antrag muss jeweils vier Wochen vor der nächsten Stiftungsratssitzung vorliegen (Termine siehe "Aktuelles-Termine"). Der Stiftungsrat entscheidet über die Vergabe der Fördermittel in der folgenden Sitzung. |